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BMDV: Keine neuen Förderaufrufe für klimaschonende Nutzfahrzeuge

07.08.2024 10:09 Uhr | Lesezeit: 3 min
Die Batterie von Elektro-Lkw wird an der Ladestation geladen.
Die Bundesregierung wird die Förderungen klimaschonender Nutzfahrzeuge und dazugehöriger Infrastruktur nicht fortführen
© Foto: Scharfsinn86/iStock/Getty Images Plus

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hat die Bundesregierung das Aus für die Förderaufrufe nach der KsNI-Richtlinie bekräftigt.

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Die Förderungen klimaschonender Nutzfahrzeuge und dazugehöriger Infrastruktur durch die Richtlinien für Nutzfahrzeuge (KsNI) und Busse (Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr) können laut Bundesregierung „nicht wie geplant weitergeführt werden“. Es seien „keine neuen Förderaufrufe nach der KsNI oder Bus-Richtlinie vorgesehen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Die bewilligten Vorhaben der Richtlinien würden „auf Grundlage des Haushaltes 2024 ausfinanziert“.

Als Grund für das Aus der Förderung nennt die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und als Folge die dadurch erforderliche Haushaltskonsolidierung. es könnten nicht alle Vorhaben des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) wie geplant weitergeführt werden, heißt es weiter. Dazu gehören auch die Förderungen klimaschonender Nutzfahrzeuge und dazugehöriger Infrastruktur.

Auf die Frage, welche Schlüsse man nun aus dem Aus der Förderung ziehe, schreibt die Bundesregierung: Mit der Umsetzung des „Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ schaff man „die Voraussetzungen dafür, dass der Straßengüterverkehr den erforderlichen Minderungsbeitrag für die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele leistet“.

Weiter heißt es: „Durch die Schaffung eines zielgerichteten regulatorischen Rahmens für den Markthochlauf klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und dem mit dem Fahrzeughochlauf abgestimmten Aufbau der Infrastruktur schaffe die Bundesregierung weiterhin Planungssicherheit für die handelnden Akteure“. Durch das „gezielt gestaltete regulatorische Umfeld“ – unter anderem die CO2-differenzierte Lkw-Maut – bestünden laut der Bundesregierung „schon heute wirtschaftliche Anreize, klimafreundliche Nutzfahrzeuge einzusetzen“.

Zudem verweist die Bundesregierung auf „verschiedene wissenschaftliche Studien und öffentliche Aussagen von Vertretern der Nutzfahrzeughersteller“, die zeigen würden, „dass insbesondere batterieelektrische Lkw in den nächsten Jahren bei einer Gesamtkostenbetrachtung Kostenparität mit konventionellen Diesel-Lkw erreichen können“. Dazu würden neben den niedrigeren Betriebskosten auch Skaleneffekte bei der Produktion der Fahrzeuge und fallende Kosten für Batteriesysteme beitragen.

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