Die EU-Kommission und die Ukraine haben sich darauf geeinigt, dass ukrainische Spediteure auch weiterhin per Sonderregelung keine speziellen Genehmigungen einholen müssen für bilaterale Lieferungen von und in jeweilige EU-Länder. So kann beispielsweise eine Lieferung nach Deutschland – oder aus Deutschland – ohne die sonst notwendigen Formalitäten erfolgen, die für einen Nicht-Mitgliedsstaat gelten würden.
Die unbürokratische Regelung betrifft auch Lieferungen, bei denen EU-Länder nur durchquert werden, etwa Polen auf dem Weg nach Deutschland. Die gesamte Vereinbarung war im vergangenen Jahr nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine getroffen worden – nicht zuletzt, um die Lieferung von Hilfsmitteln und sonstigen notwendigen Gütern ins vom Krieg erschütterte Land zu forcieren.
Über die Einigung berichtete jetzt in den sozialen Netzwerken der ukrainische Infrastrukturminister Aleksander Kubrakov. Sie ist einstweilen gültig bis zum 30. Juni 2024. Als weitere Erleichterung wird auch die Pflicht aufgehoben, einen internationalen Führerschein zu besitzen. EU- oder ukrainische Papiere reichen aus. Laut Ministerium in Kiew brachte diese Entbürokratisierung einen Zuwachs des Straßentransports im vergangenen Jahr um etwa die Hälfte.