Ob neue Regelungen rund um Verkehrsverstöße, Ladungssicherung oder Mindestlohn, Tipps zu Abfahrtskontrolle und Nachtarbeit oder die ewige Frage, wann wie viel Pause bzw. Fahrtunterbrechung erforderlich ist – die neue KONTROLLPRAXIS bringt Branchenthemen auf den Punkt. Außerdem beantworten die Experten wie gewohnt wieder die wichtigsten Fragen von Berufskraftfahrern.
Darf ich im Stau aussteigen? Was ist trotz Fahrverbot erlaubt? Lässt sich eine Fährenfahrt mit der Ruhezeit verbinden? Wie verhalte ich mich richtig bei Blaulicht oder Rettungsgasse? Diese und viele weitere Fragen von Berufskraftfahrern rund um Arbeits- und Ruhezeiten, das Verhalten auf der Straße oder Fahreignung und Führerscheinentzug beantwortet das KONTROLLPRAXIS-Booklet ganz konkret und praxisnah.
Neben den FAQ behandelt die KONTROLLPRAXIS in diesem Jahr fünf branchenrelevante Fokusthemen unter anderem aus den Bereichen Sozialvorschriften, Arbeits- und Verkehrsrecht. Ein Klassiker in der BKF-Aus- und Weiterbildung und fester Bestandteil in jedem Seminar: Die Frage nach der „Pause“ und der „Fahrtunterbrechung“ sowie deren jeweilige Dauer. Wann spätestens ist eine Pause einzulegen, wann eine Fahrtunterbrechung und ist die Pause zugleich Fahrtunterbrechung und umgekehrt? Im Booklet werden Begrifflichkeiten und Rechtsgrundlagen an einem Praxisbeispiel erklärt.
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigte sich unter anderem mit der Pflicht für Fahrzeughalter, bei Verkehrsverstößen den Fahrer zu benennen. Die EU will eine Richtlinie zur Verfolgung von Verkehrsverstößen reformieren. Die Redakteure haben sich in der KONTROLLPRAXIS des Themas an- und die Diskussionen anlässlich des Verkehrsgerichtstags in Goslar aufgenommen.
Das Blatt 3.1 der VDI-Richtlinienreihe 2700 zur Ladungssicherung regelt den Gebrauch von Zurrmitteln. Nach fast 17 Jahren ist nun eine überarbeitete Version erschienen. Ladungssicherungs-Experte Sigurd Ehringer fasst die Neuerungen zusammen.
Wer Nachtarbeit leistet, hat einen Anspruch auf einen Ausgleich. Über die Höhe der Nachtzuschläge und Unterschiede zwischen Arbeitnehmern kommt es immer wieder zum Rechtsstreit. Regelungen und Tipps für Arbeitnehmer und -geber gibt es im KONTROLLPRAXIS-Booklet.
Mit der neuen Mindestlohnrichtlinie will die EU einen Rahmen festlegen, um den Bürgern einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die festgelegten Vorgaben an gesetzliche Mindestlöhne erfüllt Deutschland voraussichtlich, sodass sich hier wohl nichts ändern wird. Bei einer Art Förderpflicht für Tarifverträge hat es aber noch Hausaufgaben zu erledigen. Mehr dazu lesen Sie ebenfalls in der aktuellen Ausgabe der KONTROLLPRAXIS.