Das Bundesverkehrsministerium zieht wegen Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln an Wasserstoffprojekte weitere Konsequenzen. Es gebe konkrete Anhaltspunkte, dass zwei Mitarbeiter Dienstpflichten verletzt hätten, sagte Staatssekretär Stefan Schnorr in Berlin vor Journalisten.
Es seien disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet worden. Vorausgegangen waren Untersuchungen der Innenrevision.
Schnorr sagte, es gebe Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen eine unparteiische Amtsführung, einen Verstoß gegen die Treuepflicht, die jeder Beamte habe, und auch einen Verstoß gegen Auskunfts- und Wahrheitspflichten.
In Abhängigkeit von der Schwere der Pflichtverletzung könne am Ende der Verfahren ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder auch die Zurückstufung eines Beamten stehen. Das gelte auch, wenn ein Beamter nicht mehr aktiv sei.
Das Ministerium überprüfte zudem laut Schnorr fünf Förderverfahren, in denen es den Verdacht gab, dass in unzulässiger Weise Einfluss genommen worden sei auf die Vergabe von Fördermitteln. Insgesamt ging es demnach bei der Überprüfung der fünf Fördermittelempfänger um ein Gesamtvolumen von 31 Millionen Euro.
Gegen einen Projektträger solle ein Verfahren eingeleitet werden. Am Ende könnte dies eine vollständige Rückforderung von Fördermitteln bedeuten. In zwei weiteren Fällen habe die Innenrevision Erkenntnisse gewonnen, die dazu führten, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Förderbescheiden bestehe.
Bereits im Februar hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) entschieden, einen Abteilungsleiter des Ministeriums mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden. Grund sei ein nicht mehr vorhandenes Vertrauensverhältnis. Hintergrund war die Vergabe für ein Wasserstoffprojekt und eine unzulässige Einflussnahme des Abteilungsleiters. Das „Handelsblatt“ hatte im vergangenen Jahr über Hinweise auf private Kontakte des Abteilungsleiters bei der Zuteilung von Wasserstoff-Fördergeldern berichtet.