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Brenner-Streit: EU-Kommission will kein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen

08.04.2024 14:16 Uhr | Lesezeit: 3 min
Blockabfertigung Lkw im Stau
Der Streit über die Blockabfertigung in Österreich geht weiter
© Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Mitte Februar hatte Italien die EU-Kommission dazu aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Wenn die EU-Kommission innerhalt von drei Monaten nicht auf diese Forderung eingeht, darf Italien direkt vor dem EuGH klagen.

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Die EU-Kommission wird im Streit zwischen Italien, Deutschland und Österreich um die Transitbeschränkungen für LKW auf der Brennerautobahn kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnen. Das gab EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean vergangene Woche bei deiner Pressekonferenz in Brüssel zu verstehen. Eine Entscheidung in dem Streit werde viel schneller erzielt, wenn Italien direkt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einreichen würde, sagte Vălean.

Die rumänische Kommissarin antwortete damit auf die Frage einer italienischen Journalistin. Die hatte sich nach den nächsten Schritten der EU-Kommission erkundigt, nachdem Italien Mitte Februar die Kommission zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich aufgefordert hatte. Italien sieht in den Beschränkungen des internationalen Transitverkehrs auf der Brenner-Autobahn eine Missachtung des EU-Rechts auf freien Warenverkehr innerhalb der EU.

„Wir als EU-Kommission haben alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um das Problem zwischen Italien, Österreich und Deutschland, und hier insbesondere Bayern, zu lösen“, behauptete Vălean. Sie wisse, dass Italien Österreich vor dem EuGH angeklagt habe wegen der einseitig beschlossenen Maßnahmen. „Wir werden sehen, was das Gericht tun wird“, sagte Vălean. Das Gericht sei der schnellste Weg, um das Problem zu lösen. „Mit einer Entscheidung des Gerichts geht das viel schneller, als mit einem Vertragsverletzungsverfahren oder etwas ähnlichem“, fügte Vălean hinzu.

Tatsächlich hat Italien noch keine direkte Klage vor dem EuGH eingereicht. Mitte Februar hatte Italien lediglich die EU-Kommission dazu aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Wenn die EU-Kommission innerhalt von drei Monaten nicht auf diese Forderung eingeht, darf Italien direkt vor dem EuGH klagen. Nach den Äußerungen von Vălean ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren nicht eröffnen wird.

Sollte dies so kommen, hätte Italien ab dem 15. Mai die Möglichkeit, Österreich direkt vor dem EuGH zu verklagen. Bei einem EU-Vertragsverletzungsverfahren würde eine eventuelle Klage vor dem EuGH erst Monate später erfolgen können. Ein Verfahren vor dem EuGH dauert im Durchschnitt knapp eineinhalb Jahre.

Eine erste Stellungnahme von Österreich zu dem Antrag von Italien, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, soll ungeachtet der Äußerungen von Vălean am Montag, 8. April bei der EU-Kommission stattfinden. Laut Medienberichten wird Österreich dabei seine Maßnahmen zur Brenner-Autobahn verteidigen mit Verweis auf die Verbesserung der Luftqualität und der Sicherheit.

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