Ein LKW-Fahrer hatte seinen Führerschein nach Erreichen von 18 Punkten verloren. Danach wurde er mehrmals beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt und dafür rechtskräftig verurteilt und bestraft. Nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erhielt er aufgrund des positiven Gutachtens seinen Führerschein später wieder zurück.
Wieder fuhr der Mann zu schnell und handelte sich damit einen Punkt ein. Die Quittung: eine Verwarnung mit Gebührenbescheid über 21 Euro wegen des Punktestands von insgesamt nun 13 Punkten. Dagegen legte er Widerspruch ein: Seiner Meinung nach habe er lediglich einen Punkt, denn mit der Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis seien alle vorherigen Punkte gelöscht worden. Die Behörde war gegenteiliger Ansicht: Das Fahren ohne Schein hatte er nach Entzug der Fahrerlaubnis begangen. Die Punkte für diese Straftaten seien damit nicht gelöscht worden.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab nun dem Kläger recht. "Der Gesetzgeber gewährt bewusst eine Löschung aller Punkte, wenn das MPU-Gutachten Einsicht feststellt und eine günstige Entwicklung prognostiziert", erklärt Jetta Kasper von der Anwaltshotline.
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Urteil vom 2.12.2013, AZ 4 K 971/12