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Führerscheinentzug nach geschwänztem Aufbauseminar

16.01.2013 08:00 Uhr
Führerscheinentzug nach geschwänztem Aufbauseminar
Anordnung der Behörde missachtet: Führerscheinentzug
© Foto: Carsten Albert/dapd

Ein mehrfacher Verkehrssünder, der zur Teilnahme an einem so genannten "Aufbauseminar" aufgefordert wird, dort aber nicht erscheint, kann die Fahrerlaubnis los sein.

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Der Betroffene hat zwar das Recht, einen Aufschub der Vollstreckung zu beantragen, doch diesem Begehren muss nicht entsprochen werden, wenn ein öffentliches Interesse an der sofortigen Einziehung des Führerscheins überwiegt.

Im aktuellen Fall ging es um eine Autofahrerin, die bei einem Stand von 15 Strafpunkten im Flensburger Verkehrszentralregister an einer - in einem solchen Fall gesetzlich vorgesehenen - Verkehrsschulung teilnehmen sollte.

Die Verkehrsbehörde räumte der Frau dafür ausdrücklich eine Frist von zwei Monaten ein. Sie erschien aber innerhalb dieser Frist nicht zu einem Aufbauseminar. Auch unternahm sie nach einem späteren erneuten Brief der Verkehrsbehörde keine ernsthaften Bemühungen für eine verbindliche Terminabsprache, sondern ließ sogar wiederum ihre zwischendurch erfolgte Voranmeldung bei einer Fahrschule sausen.

Für das Gericht Grund genug, der Frau die Fahrerlaubnis umgehend zu entziehen. Zumal ihre dem Gericht vorgetragenen Be hauptungen unglaubwürdig erschienen: Sie habe zumindest den ersten Brief der Behörde gar nicht erhalten, weil sie umgezogen sei und ihr Namensschild am Briefkasten längst entfernt worden war.

Laut einer vorliegenden Postzustellurkunde war das amtliche Schreiben jedoch sehr wohl in den Briefkasten eingeworfen worden. Außerdem fand sich in den Aufzeichnungen des zuständigen Meldeamtes ein zwei Wochen später liegendes Einzugsdatum.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Beschluss vom 24.7.2102
Az.: 7 L 812/12

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