Der geschädigte PKW-Fahrer hatte Schadensersatz aufgrund eines Auffahrunfalls verlangt. Die Versicherung regulierte nach eingehender Überprüfung des Schadens diesen. Der Versicherungsnehmer wehrte sich gegen die darauf folgende Höherstufung bei seiner Beitragszahlung, blieb aber vor Gericht erfolglos. Begründung: Seine Versicherung durfte bei dem geschilderten Schadenshergang nach eingehender Prüfung von einem Verschulden des Versicherten ausgehen. Zudem lag der Gesamtschaden mit zirka 1300 Euro im unteren Bereich, so dass die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens hier unverhältnismäßig gewesen wäre.
§ Amtsgericht München
Aktenzeichen 333 C4271/12
Urteil vom 4.9.2012