Fährt jemand sehr dicht an einer Hauswand vorbei, muss er besonders vorsichtig sein. Kommt es zu einer Beschädigung an dem Auto durch einen an der Wand angebrachten Gegenstand, haftet der Autofahrer grundsätzlich selbst für seinen Schaden. Darauf weist das Amtsgericht München hin.
Eine Autofahrerin hatte an einer Hauswand geparkt. An der Wand war ein Blitzableiter angebracht, der sechs Zentimeter in den Parkplatz hinein ragte. Da die Fahrerin sehr dicht an die Wand heran fuhr, wurde der Kotflügel beschädigt. Den Schaden wollte sie von dem Hausbesitzer ersetzt haben, weil dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Der Ableiter habe in die Parktasche hinein geragt und sei zudem in der Wandfarbe gestrichen gewesen, so dass man ihn nicht erkennen konnte. Dies wurde durch das Gericht abgelehnt: Wer so dicht an eine Wand heranfahre, müsse besonders vorsichtig sein.
Amtsgericht München
Urteil vom 22.6.2012
Aktenzeichen 241 C 31612/10