Ein Autoeigentümer hat keinen Anspruch auf Wertersatz seines angeblich gestohlenen PKW, so das Landgericht Coburg, wenn der Teilkaskoversicherer eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls beweisen kann und es dem Versicherten nicht gelingt, diesen Beweis durch Aufklärung des Diebstahls zu entkräften. Der Kläger hatte sich verdächtig gemacht, weil er erst nach über vier Wochen einen Teil der Schlüssel und den Fahrzeugschein an die Versicherung schickte und den Fahrzeugbrief nicht vorlegen konnte.
Landgericht Coburg
Urteil vom 21.08.2012
Aktenzeichen: 22 O 717/11