Im konkreten Fall wurde einem Autofahrer auf der B 388 die ihm zustehende Vorfahrt genommen. Bei dem Aufprall schlug sein Kniegelenk in das Armaturenbrett, der Brustkorb prallte auf das Lenkrad und der Kopf streifte die Windschutzscheibe. Der Mann war ohne Sicherheitsgurt gefahren, weshalb die Versicherung der Unfallverursacher ihm nicht das volle Schmerzensgeld zahlen wollte. Gefordert waren 30.000 Euro, da eine erlittene Knieverletzung die tägliche Lebensführung beeinträchtige. Hätte er den Gurt angelegt gehabt, wäre er "quasi unverletzt" geblieben, behauptete nun die gegnerische Versicherung rigoros. Ein Gutachten kam zu dem Schluss,
dass es bei dem Mann angegurtet wahrscheinlich tatsächlich nicht zur Oberschenkelfraktur gekommen wäre. Doch der Gurt hätte den Brustkorb auch belastet. Eventuell hätte beim Aufprall mit Gurt das Brustbein verletzt werden können. Letztlich wollten sich die erfahrenen Sachverständigen "auf bestimmte Wahrscheinlichkeiten, was im Einzelnen hätte geschehen können und was nicht, aber nicht einlassen", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline. Da den Mann jedenfalls eine Mitschuld an der Schwere der Verletzungen treffe, entschied das Gericht wegen "Verletzung der Anschnallpflicht" für eine Mithaftung in Höhe von 1/3 des Schmerzensgeldanspruchs.
Oberlandesgericht München
Urteil v. 7.6.2013
Az. 10 U 1931/12