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Gerichtsreport: Fahrlässige Tötung

15.12.2014 08:00 Uhr
Fahrradfahrer im toten Winkel sind großer Gefahr ausgesetzt

Einem 31- jährigen LKW-Fahrer passierte das, was der Albtraum jedes Fahrers ist: Er übersah beim Abbiegen eine Fahrradfahrerin und stand deshalb jetzt vor Gericht. TRUCKER begleitete die Verhandlung.

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Fahrlässige Tötung" lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Hannover. Ein LKW-Fahrer hatte beim Abbiegen eine 72 Jahre alte Radfahrerin übersehen. Die Frau geriet unter den Zug und wurde dabei tödlich verletzt. Das Amtsgericht Hannover hatte nun darüber zu entscheiden, wie der Mann zu bestrafen ist.

Der junge Fahrer war am 30. Juli 2013 gegen Mittag mit seinem 40-Tonner auf der belebten Sutelstraße in Hannover unterwegs gewesen. Er wollte von dort in die kleinere Straße Kugelfangdrift nach rechts abbiegen. Zum gleichen Zeitpunkt befuhr die 72-Jährige den parallel zur mehrspurigen Straße verlaufenden Radweg.

An der "Rot" zeigenden Ampel hatte der LKW-Fahrer seinen Zug mit Kühlauflieger offenbar noch gestoppt und war bei Grün wieder losgefahren - doch zugleich befuhr die 72-Jährige geradeaus die Sutelstraße und setzte ihren Weg auch an der Kreuzung unbeirrt fort, berichtete die "Hannoversche Allgemeine". Sie wurde vom rechten vorderen Reifen des LKW erfasst und geriet unter die Zugmaschine.

354 FAHRRADFAHRER IN EINEM JAHR GETÖTET

Die Verletzungen der alten Dame waren so schwerwiegend, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb. Die Feuerwehr konnte die unter dem LKW eingeklemmte Frau nur bergen, indem sie das Fahrerhaus mit einem Kran anhob.

Zeugen berichteten später von erschütternden Szenen. So habe die Frau noch minutenlang verletzt unter dem LKW liegend verzweifelt geschrien. Der Fahrer selbst wurde mit einem Schock ebenfalls im Krankenhaus behandelt.

Die 72-jährige Seniorin ist eine von 354 im Straßenverkehr getöteten Fahrradfahrern des Jahres 2013. Insgesamt sind in diesem Jahr in Deutschland mehr als 71.000 Radfahrer verunglückt - nicht alle wurden schlimm verletzt.

MEHR ALS VIER JAHRE WURDEN NICHT ERWARTET

Doch 3722 mal waren ein Fahrrad und ein Güterkraftfahrzeug aneinandergeraten, und der Radler wurde verletzt. Bei 71 dieser Unfälle verlor der Fahrradfahrer sein Leben auf der Straße, so wie die Hannoveraner Rentnerin.

Ein Jahr später, im Juli 2014, musste sich nun der LKW-Fahrer vor dem Amtsgericht Hannover dafür verantworten. Die anklagende Staatsanwaltschaft hatte sich für das Amtsgericht und nicht für das Landgericht entschieden - eine solche Entscheidung hängt davon ab, wie der Fall liegt und welche Strafe zu erwarten ist. Denn ein Amtsgericht darf nicht mehr als vier Jahre Gefängnis verhängen - von mehr ging die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nicht aus.

Doch dieser erste Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht platzt - weil der Angeklagte fehlt. Das Gericht hatte zwar insgesamt 14 Zeugen geladen, sehr viele im Vergleich mit anderen Verhandlungen. Neben den vor Ort tätigen Polizeibeamten und Feuerwehrleuten sollten alle Personen gehört werden, die an diesem Tag irgendetwas den Unfall Betreffendes gesehen haben.

Unter den Zeugen ist die Fahrerin des Autos vor dem LKW. Auch eine ältere Dame ist hier, die mit ihrem Hund auf der Straße gegenüber unterwegs gewesen war, ebenso wie der für die Ampelanlage zuständige Mitarbeiter des Städtischen Bauhofs. Es gilt, vor Gericht die Wahrheit herausfinden, die Geschehnisse so genau wie möglich zu rekonstruieren.

Aus den Gesprächen der Zeugen, die annähernd zwei Stunden lang vor dem Gerichtssaal warten, ist eine außergewöhnliche Einigkeit herauszuhören: "Der LKW-Fahrer ist unschuldig." "Die Fahrradfahrerin hätte nicht einfach weiterfahren dürfen." "Die Ampelschaltung dort ist unübersichtlich." "Der Radweg führt viel zu dicht an der Straße entlang."

Auch Mitleid ist zu spüren mit dem jungen Fahrer, dem das passierte, wovor sich jeder LKW- wie PKW-Fahrer fürchtet: Er hat einen Menschen totgefahren. "Der arme Kerl" und "Der tut mir sehr leid" waren häufig zu hörende Sätze vor dem Gerichtssaal.

Dann die Überraschung: Die Verhandlung wird ausgesetzt. Der Fahrer ist unentschuldigt nicht erschienen. Das Gericht hatte deswegen sofort eine Polizeistreife zum Wohnort des Fahrers geschickt, doch die Beamten treffen den Beklagten nicht an. Als Sanktionierung verhängt das Gericht ein Ordnungsgeld über 250 Euro gegen den Fahrer und setzt einen neuen Termin vier Wochen später an.

FAHRER SOLL NUR EINE GELDSTRAFE BEZAHLEN

Was ist wohl in den jungen Mann gefahren, einfach nicht zur Verhandlung zu kommen, einen so wichtigen Termin einfach zu ignorieren? - Vier Wochen später wird alles klar. Zum neuen Termin erscheint der Fahrer pünktlich. Mit ihm sind vier Zeugen da, mehr hat das Gericht diesmal nicht geladen. Nur die Hauptzeugen.

Was die Zuhörer an diesem Tag erfahren: Das Gericht hatte in der Zwischenzeit einen Strafbefehl erlassen - ein Urteil in Schriftform. Hier handelt es sich um eine Möglichkeit, die dann gewählt wird, wenn man glaubt, auch ohne eine mündliche Verhandlung auszukommen.

Danach sollte der LKW-Fahrer als Strafe eine Summe von 3600 Euro bezahlen. Damit wäre die Sache erledigt, ohne Gerichtstermin. Ein gutes Angebot, wie die allgemeine Meinung vor dem Gerichtssaal ist. Doch der Fahrer bzw. sein Verteidiger haben gegen das schriftliche Urteil Einspruch eingelegt - deshalb kommt es nun doch noch zu einer Verhandlung. Um zehn Uhr soll es losgehen, auch diesemal vor dem Amtsgericht Hannover. Wenige Minuten vor dem geplanten Beginn plötzlich hektisches Treiben vor dem Gerichtssaal: Der Fahrer und sein Verteidiger sowie der Staatsanwalt werden von der Vorsitzenden Richterin zu einem Rechtsgespräch in den Saal gebeten. Alle anderen müssen draußen bleiben.

Zehn Minuten später scheint alles vorbei zu sein: Der Fahrer verlässt mit seinem Verteidiger den Saal. Doch beide diskutierten am Ende des Flures wild miteinander. Dann betreten sie den Gerichtssaal erneut. Nach einer weiteren halben Stunde werden die Zeugen und Zuhörer in den Saal gebeten.

Das Verfahren sei beendet, verkündet die Richterin. Der Fahrer habe seinen Einspruch gegen das schriftliche Urteil zurückgenommen. Gleichzeitig sei die Geldstrafe auf 3150 Euro gesenkt worden. Damit wurde die Strafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro auf 90 Tagessätze à 35 Euro gesenkt. Für den LKW-Fahrer ging das Ganze noch glimpflich aus. 90 Tagessätze gilt als Grenze. Wessen Strafe nicht darüber liegt, gilt als nicht vorbestraft - zumindest, was das polizeiliche Führungszeugnis betrifft. D

AS FÜHRUNGSZEUGNIS IST TEIL DES ZENTRALREGISTERS

Diese strafgerichtliche Verurteilung wird jedoch ins Bundeszentralregister eingetragen. Auch der genaue Inhalt eines Strafbefehls wird dort hinterlegt. Das Bundeszentralregister spielt vor allem dann eine Rolle, wenn es erneut zu einem Strafverfahren kommt. Wird in diesem späteren Strafverfahren festgestellt, dass der Betroffene schon einmal bestraft wurde, dann wird die neue Strafe in den meisten Fällen höher ausfallen.

Im Bundeszentralregister ist man also auch durch einen Strafbefehl vorbestraft. Das polizeiliche Führungszeugnis ist nur ein Teil des Bundeszentralregisters. Geldstrafen von nicht mehr als neunzig Tagessätzen werden nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Wer also mit dem Strafbefehl das erste Mal mit weniger als oder genau 90 Tagessätzen bestraft wurde, landet nicht im Führungszeugnis, ist also "nicht vorbestraft".

Von Erstverurteilungen unter 91 Tagessätzen, die im Bundeszentralregister, nicht aber im Führungszeugnis stehen, erfährt niemand etwas.

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