Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls Mitte Juli in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe. Dabei waren über 2.100 Zöllner der FKS beteiligt. Es wurden mehr als 6.200 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und rund 1.900 Arbeitgeber überprüft. Bereits vor Ort wurden 83 Strafverfahren eingeleitet, insbesondere wegen des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel beziehungsweise wegen des illegalen Aufenthalts ohne Pass und Ausweisersatz.
Außerdem wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, insbesondere wegen der unerlaubten Ausländerbeschäftigung. In 1.140 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte außerdem die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.