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Hauptzollamt Krefeld auf Schwarzarbeit-Kontrolle

21.07.2021 16:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Zoll prüft Fahrer von Transport- und Logistikunternehmen
Der Zoll kontrollierte Fahrer auf ihre Beschäftigungsverhältnisse und musste einige Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten
© Foto: Jens Büttner / dpa / picture-alliance

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der Krefelder Zoll kontrollierten vergangenen Freitag, 16. Juli, in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.

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Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am letzten Freitag, 16. Juli, zusammen mit Kollegen des Krefelder Zolls 104 Personen aus dem Logistikgewerbe auf ihre   Beschäftigungsverhältnisse.

Insbesondere kontrollierten die Beamten die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei Prüfungen in der Vergangenheit wurden oftmals "Scheinselbstständige" und den Lkw-Fahrern angetroffen. Außerdem wird versucht, Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen. Davon ist nicht nur die Fahrer betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.

69 der 104 kontrollierten Unternehmen wurden überprüft. Dabei ergaben sich folgende Auffälligkeiten: In neun Fällen der Verdacht auf Beitragshinterziehung, in vier Fällen der Verdacht auf Leistungsmissbrauch, in einem Fall der Verdacht auf Scheinselbständigkeit, in sechs Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht, in fünf Fällen der Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung sowie inn einem Fall der Verdacht auf Verstoß gegen illegale Ausländerbeschäftigung.

Außerdem muss der Zoll Krefeld Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten: Elf Strafanzeigen sowie zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz, fünf Verstöße aufgrund von Überladung und mangelhafter Ladungssicherheit, drei Verstöße nach der Betriebssicherheitsverordnung, zwei Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften, einen Verstoß gegen Karbotagevorschriften sowie inn einem Fall bestand der Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteln.

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