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Warnstreiks: In Hamburg droht ein Verkehrschaos

13.03.2025 08:35 Uhr | Lesezeit: 3 min
Autobahnschild A7 Richtung Hamburg
Wegen eines Warnstreiks droht auf der Autobahn A7 in Hamburg sowie in der Innenstadt ein Verkehrschaos
© Foto: cevahir87-stock.adobe.com

Ein Warnstreik in der Tunnelbetriebszentrale könnte ernsthafte Folgen für den Verkehr in und um Hamburg haben. Schlimmstenfalls wäre nicht nur der Elbtunnel dicht.

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Wegen eines Warnstreiks in der Tunnelbetriebszentrale droht auf der Autobahn A7 in Hamburg sowie in der Innenstadt ein Verkehrschaos. Die Gewerkschaft Verdi hat deren Beschäftige aufgerufen, von Donnerstag, dem 13. März, (18 Uhr) bis Freitag (10 Uhr) die Arbeit niederzulegen. Das könnte dazu führen, dass nicht nur der Elbtunnel, sondern auf der A7 auch die Überdeckelungen Schnelsen und Stellingen sowie in der Innenstadt der Wallring- und Krohnstiegtunnel gesperrt werden müssen. 

Ebenfalls streiken sollen die Beschäftigten der Hadag-Fähren auf der Elbe – und zwar von Donnerstag (4 Uhr) bis Samstag (4 Uhr). Am Freitag beginnt in Potsdam die dritte Tarifrunde für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen.

Während des Warnstreiks der Tunnelfachleute gelte eine Notdienstvereinbarung, die zwar den Schutz der Betriebstechnik sicherstelle, nicht jedoch den regulären Betrieb der Verkehrsüberwachung, teilte Verdi mit. Die Autobahn GmbH habe sich verpflichtet, im Streikfall Gefahren durch geeignete Absperr- und Umleitungsmaßnahmen abzuwenden.

Die Beschäftigten der Autobahn GmbH sind unter anderem für die Überwachung, Steuerung und Instandhaltung des Elbtunnels verantwortlich. Zu einem ganztägigen Warnstreik am Freitag aufgerufen seien zudem die Beschäftigten der Autobahnmeistereien Othmarschen und Stillhorn, der Verkehrszentrale Nord sowie der Niederlassung Heidenkampsweg.

Verdi fordert für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen unter anderem eine Tariferhöhung im Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich, sowie drei zusätzliche freie Tage. Die Arbeitgeber wiesen diese Forderungen als nicht finanzierbar zurück.

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