Im Rahmen einer Zollkontrolle am 15. April haben Beamte bei der Abfrage im zentralen Vollstreckungssystem des Zolls festgestellt, dass ein untersuchter Lkw zu einem in der Türkei ansässige Transportunternehmen gehört, das 105.000 Euro Schulden beim deutschen Staat hat. Die Zöllner pfändeten die Zugmaschine noch vor Ort. Wenn der Unternehmer nicht zahlt, wird der Lkw verkauft und der Erlös geht an die Staatskasse.
Hintergrund
Bei den regelmäßigen Kontrollen auf Autobahnen und Bundesstraßen macht der Zoll standardmäßig Abfragen im bundesweiten zentralen Vollstreckungssystem. Wenn offene Forderungen gegenüber ausländischen Personen oder Unternehmen festgestellt werden, sind Zollbeamte befugt, diese vor Ort einzutreiben oder Pfändungen vorzunehmen.