Im Streit um eine Geldstrafe von knapp 900 Millionen Euro wegen eines Lastwagen-Kartells hat der schwedische Hersteller Scania eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht erlitten. Das Bußgeld der EU-Kommission gegen Scania bleibe bestehen, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg mit. Das Rechtsmittel von Scania wurde zurückgewiesen und das frühere Urteil bestätigt.
Die EU-Kommission hatte 2017 gegen Scania eine Geldstrafe von etwas mehr als 880 Millionen Euro verhängt. Der zum Volkswagen-Konzern gehörende Lastwagenbauer habe über 14 Jahre hinweg mit seinen Wettbewerbern die Verkaufspreise für Lastwagen abgesprochen und vereinbart, die Kosten für neue Technologien zur Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften an die Kunden weiterzugeben. Mit den anderen Kartellteilnehmern, darunter MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault hatte die Kommission zuvor einen Vergleich geschlossen.
Scania hatte das aber abgelehnt und gegen den Beschluss geklagt.
Das EU-Gericht wies die Klage jedoch ab. Dagegen wehrte sich das Unternehmen vor dem EuGH - ohne Erfolg, wie nun feststeht. Scania habe nicht bewiesen, dass die EU-Kommission in diesem Fall parteiisch gewesen sei, urteilten die Richter. Nur weil für den Vergleich und für den endgültigen Beschluss das gleiche Team zuständig gewesen sei, bedeute das nicht, dass die Behörde befangen gewesen sei.
Nun muss das nationale Gericht über den Fall entscheiden und dabei das Urteil des EuGH berücksichtigen.