Die DB Competition Claims hat mit dem Lkw-Hersteller DAF eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung über Schadensersatzzahlungen im sogenannten Lkw-Kartell erzielt. Damit beenden die Unternehmen ihre bereits seit 2017 andauernde gerichtliche Auseinandersetzung, bei der es um die Schäden unter andereem durch verbotene Preisabsprachen ging.
DAF ist der erste Kartellamt in diesem Verfahren, mit dem eine solche Einigung abgeschlossen wurde. DB-Vorstand Personal und Recht Martin Seiler: „DAF ist seiner Verantwortung nachgekommen, Schäden im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell zu kompensieren. Das ist für uns und alle geschädigten Unternehmen erfreulich, die uns ihre Ansprüche anvertraut haben.“ Er hoffe nun, dass auch die übrigen Kartellbeteiligten eine außergerichtliche kommerzielle Einigung jahrelangen kostspieligen Gerichtsverfahren vorziehen, so Seiler.
Die EU-Kommission hatte 2016 und 2017 festgestellt, dass die Lkw-Hersteller DAF, Daimler, Iveco, MAN, Volvo/Renault und Scania zwischen 1997 und 2011 verbotene Kartellabsprachen getroffen haben. Bei diesen illegalen Absprachen handelte es sich insbesondere um den Austausch über Bruttopreislisten sowie Verzögerungen und Kostenweitergabe bei der Einführung von emissionssenkenden Technologien. Gegen die Mitglieder des Kartells ergingen Rekordgeldbußen von insgesamt 3,8 Mrd. Euro.
Die DB Competition Claims GmbH, bei der die Schadensersatzansprüche der DB, der Bundeswehr, Flughäfen und rund 40 weiterer Unternehmen gebündelt wurden, hatte Ende 2017 beim Landgericht München I Klage erhoben. Sie machte Schäden in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro einschließlich Zinsen geltend. Allein die DB hat im Kartellzeitraum tausende Lkw beschafft. Über die Höhe der Vergleichssumme wurde zwischen der DB Competition Claims und DAF Vertraulichkeit vereinbart.