Die Pläne stehen noch unter dem Vorbehalt, dass das Landesarbeitsgericht Hessen den Streik verhindert. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte am Montagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Streik auf Antrag der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt. Die Bahn ging umgehend in Berufung. Das Landesarbeitsgericht entscheidet nun am Dienstag, 9. Januar, in zweiter Instanz.
Die GDL will mit dem Arbeitskampf die Deutsche Bahn dazu bewegen, über eine Senkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter zu verhandeln. Die Gewerkschaft fordert für diese Beschäftigten eine Wochenarbeitszeit von 35 statt wie bisher 38 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Die Bahn hält diese Forderung für unerfüllbar. Sie ist lediglich bereit, mit der Gewerkschaft über zusätzliche Wahlmodelle für Schichtarbeiter zu reden.
Mit Blick auf die beiden GDL-Warnstreiks bei der Deutschen Bahn im vergangenen Jahr dürfte die nun geplante Arbeitsniederlegung zu zahlreichen Ausfällen im Fern- und Regionalverkehr führen. Während der beiden Warnstreiks konnte die Bahn nur rund 20 Prozent des Fernverkehrsangebots auf die Schiene bringen. Im Güterverkehr entsteht bei Streiks ein Stau, der erst nach dem Arbeitskampf Stück für Stück abgebaut werden kann.