++ Aktualisiert am 29. Januar 2021. Der Zuschuss gilt für Neufahrzeug ab einer zulässigen Gesamtmasse von wenigstens 7,5 Tonnen. In einer früheren Version hieß es 3,5 Tonnen. ++
Das Bundesverkehrsministerium fördert den Austausch alter gegen im Jahr 2021 produzierte Lkw mit sauberen Antrieben und ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Fahrzeugklassen N2 und N3). Zuständig für die Abwicklung ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die finanzielle Zuwendung erfolgt nach dem Windhundprinzip und muss nicht zurückgezahlt werden. Das neue Flottenaustauschprogramm soll angesichts der schwierigen Wirtschaftslage in der Corona-Krise nicht nur den Unternehmen mit gewerblichen Güterverkehren und Herstellern schwerer Nutzfahrzeuge helfen, sondern auch zum Klimaschutz beitragen. Ziel der staatlichen Förderung sei es, Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten, der Wirtschaft einen spürbaren Impuls zu verleihen und das CO2-Emissionsniveau der Nutzfahrzeugflotte in Deutschland abzusenken, heißt es in der jetzt veröffentlichten Richtlinie.
Antragsteller erhalten demnach bis zu 15.000 Euro Beihilfe, wenn sie fabrikneue Lkw anschaffen, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro 6 erfüllen und gleichzeitig alte Lkw der Abgasstufen Euro 3, 4 oder 5 verschrotten lassen. Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die vergangenen zwölf Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein und die Verschrottung müssen Unternehmen bis spätestens Ende 2021 nachweisen. Die Förderung gibt es laut der Richtlinie auch für den Umstieg auf moderne schwere Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Voraussetzung für einen Zuschuss zur Flottenerneuerung ist in jedem Fall, dass die neu zugelassenen Fahrzeuge anschließend mindestens 24 Monate im Unternehmen bleiben, mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sind sowie mit Abbiegeassistenten aus- oder nachgerüstet werden müssen.
Antragssschluss ist der 15. April 2021
Als weiteren Investitionsanreiz gibt es einen staatlichen Zuschuss von bis zu 5000 Euro für Kauf oder Leasing intelligenter Trailer-Technologie – zum Beispiel zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile. Die Höhe der Beihilfe beträgt bis zu 60 Prozent des Anschaffungspreises. Der Erwerb intelligenter Trailer-Technologie muss nachgewiesen werden. Der Nachweis muss zwei Monate nach Anschaffung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber der Bewilligungsbehörde erfolgen.
Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium für das Flottenerneuerungsprogramm rund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung ist auf 800.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Der Antragsteller hat in elektronischer Form jede Kleinbeihilfe anzugeben, die er bislang auf Basis der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ erhalten hat. Die Anträge sind beim BAG bis zum 15. April 2021 mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen unter dem Internet-Link: https://antrag-gbbmvi.bund.de