Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) nimmt 200 neue Strecken in das Positivnetz für Lang-Lkw auf. Außerdem dürfen in Brandenburg künftig erstmals auf dem gesamten Streckennetz Lkw mit dem verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1) unterwegs sein.
Diese beiden Inhalte sind die wichtigsten Neuerungen der 10. Änderungsverordnung Lang-Lkw. Sie wird am heutigen Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht, womit sie kommenden Samstag, 14. November, in Kraft tritt. Das teilte das BMVI jetzt mit.
Mit dem Einsatz von Lang-Lkw in der Logistik könnten Fahrten und Spritverbrauch reduziert werden, da zwei Lang-Lkw drei reguläre Lkw ersetzen können, so Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär im BMVI. „Das bedeutet weniger Verkehr auf unseren Straßen und trägt dazu bei, den Güterverkehr auf der Straße effizienter und ressourcensparender aufzustellen“, so Bilger weiter.
Über Lang-Lkw
Lang-Lkw bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Die Lang-Lkw Typen 2 bis 5 können im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung. Der Lang-Lkw Typ 1 ist derzeit bis Ende 2023 befristet zugelassen.