Morgen (Donnerstag, 03. Juni 2010) gilt in sechs Bundesländern ein LKW-Fahrverbot. Grund ist der nicht bundeseinheitliche Feiertag Fronleichnam.
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland müssen LKW über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht von 0 bis 22 Uhr die Fahrt unterbrechen oder wenn möglich die Länder umfahren. Das Verbot gilt für alle Straßen innerhalb der genannten Bundesländer – die Durchfahrung ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Alle anderen Bundesländer unterliegen nicht dem Feiertagsfahrverbot. (ah)
Fronleichnam: LKW-Fahrverbot in sechs Bundesländern
02.06.2010 11:14 Uhr

Morgen (Donnerstag, 03. Juni 2010) gilt in sechs Bundesländern ein LKW-Fahrverbot.