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Cannabis, Tempolimit und Co: Der 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar

03.02.2025 10:46 Uhr | Lesezeit: 3 min
Hände eines Mannes, der Marihuana in einem Fahrzeug zu einem Joint dreht
Ein großes Thema beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag war der Cannabiskonsum im Straßenverkehr sowie entsprechende Tests (Symbolbild)
© Foto: JasonDoiy/GettyImages

Verkehrsrechts- und Staatsanwälte, Polizei und Verbände hatten sich in den vergangenen zwei Tagen unter anderem intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Folgen die Cannabislegalisierung für den Straßenverkehr hat und welche zusätzlichen Regelungen es für mehr Verkehrssicherheit braucht.

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Der Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar endete am vergangenen Freitag, 31. Januar, mit Empfehlungen an die Politik für relevante Themen des Verkehrsrechts. Verkehrsrechts- und Staatsanwälte, Polizei und Verbände hatten sich in zwei Tagen unter anderem intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Folgen die Cannabislegalisierung für den Straßenverkehr hat und welche zusätzlichen Regelungen es für mehr Verkehrssicherheit braucht. Auch der Schutz von Fußgängern im Straßenverkehr sowie die Qualität der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zählten zu den Themen des diesjährigen VGT:

Tempolimit

Kommunen sollen Tempo-30-Zonen innerorts nach Ansicht von Fachleuten leichter selbst festlegen können. Dafür sprachen sich Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar aus. Konkrete Vorschläge zu Geschwindigkeitsvorgaben machten die Fachleute allerdings nicht. Das solle den Kommunen überlassen werden. Mit mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen den Angaben nach unter anderem Fußgänger besser geschützt werden. Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde es Kommunen bereits im vergangenen Jahr erleichtert, 30er-Zonen etwa an Schulen einzuführen. 

Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr

Ein zentrales Thema des Arbeitskreises war der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis. Der Arbeitskreis empfiehlt, dass der Gesetzgeber eine Nulltoleranzregelung im Straßenverkehrsgesetz verankert, wie es bereits für Fahranfänger der Fall ist. Der ACV unterstützt diese Forderung ausdrücklich. Derzeit darf man neben dem zulässigen THC-Grenzwert (3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum) bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Untersuchungen zeigen jedoch, dass bereits geringe Mengen Alkohol die Wirkungseffekte verstärken. Das Unfallrisiko ist damit deutlich erhöht.

Zudem kritisierte der ACV im Vorfeld, dass es bei Verkehrskontrollen aktuell keine präzisen Schnelltests gibt, mit denen die Polizei den THC-Grenzwert verlässlich messen kann. Auch diese Problematik hat der Arbeitskreis in seine Empfehlungen aufgenommen und "fordert die Bundesregierung bzw. den Gesetzgeber dringend dazu auf, die zeitnahe Entwicklung von verdachtsausschließenden Vortestmöglichkeiten hinsichtlich der verschiedenen aktuellen Grenzwerte zu unterstützen."

Mehr Standards gefordert

Bei drei Themen sprachen sich die Fachleute für mehr Standards aus. So sollen für Fahrtüchtigkeitstests der Polizei bundesweite Qualitätsstandards gelten. Unverändert sollen die Tests freiwillig bleiben und überhaupt nur dann angewendet werden dürfen, wenn Fahrerinnen und Fahrer auffällig sind. Zum inzwischen vierten Mal forderte der Verkehrsgerichtstag ein eigenes Berufsbild für Kfz-Sachverständige, die Schadensgutachten erstellen. Als Grundlage dafür könne eine neue Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure dienen, die kürzlich veröffentlicht wurde.

Vorbereitungskurse für Fahreignungstests: Verbraucher vor Abzocke schützen 

Für Vorbereitungskurse zu Fahreignungstests, der sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), soll nach Meinung der Experten eine Positivliste erstellt werden. Die soll Anbieter auflisten, die sich an fachliche Standards halten. Damit sollen Betroffene vor unseriösen Angeboten und Abzocke geschützt werden.

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