Ein Lkw-Fahrer soll nach einem riskanten Überholmanöver vor dem Amtsgericht Passau wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt werden. Das teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft erhob ursprünglich Anklage wegen versuchten Mordes. Dem folgte das Gericht nicht und ließ die Anklage in geänderter Form zu. Für versuchten Mord sah es keinen hinreichenden Tatverdacht. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft.
Das Landgericht erkannte an, dass das Fahrmanöver „höchstgefährlich” gewesen sei und für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auch tödlich hätte enden können, dass aber ein Tötungsvorsatz nicht nachzuweisen sein dürfte. Weil die zu erwartende Strafe den Angaben nach unter vier Jahren liegt, eröffnete die Strafkammer des Landgerichts das Verfahren vor dem Amtsgericht.
Den Ermittlungen nach überholte der Mann Ende Januar auf der B 12 bei Freyung mit einem 15 Meter langen Sattelzug – trotz Verbots. Die Anklagebehörde hatte argumentiert, der Mann habe „das Geschehen völlig aus der Hand gegeben”, einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Bus und damit den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen. Der Busfahrer sei arg- und wehrlos gewesen, der Lkw-Fahrer habe heimtückisch gehandelt.