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Bayern will Quarantänepflicht für Transportpersonal aufheben

27.11.2020 18:15 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw-Fahrer, Corona, Maske
Auch Lkw-Fahrer, die Waren von einem ausländischen Corona-Risikogebiet nach Bayern transportieren, sind mit der neuen Regel von der Quarantänepflicht befreit
© Foto: Lsantilli/Adobe-Stock

Damit sind Beschäftigte im grenzüberschreitenden Güterverkehr künftig von der bisher geltenden 72-Stunden-Regelung ausgenommen. Die neue Regel tritt voraussichtlich ab Dezember in Kraft.

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Der Freistaat Bayern will die erst am 8. November eingeführte Quarantänepflicht für Personen abschaffen, die Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren und dafür in einem ausländischen Risikogebiet unterwegs sind. Das geht aus dem Bericht einer Kabinettssitzung vom 26. November hervor. Die Änderung der Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) soll laut der bayerischen Staatskanzlei den internationalen Warenverkehr erleichtern.

Wann die neue Regelung genau in Kraft tritt, ist aktuell noch nicht geklärt. Die VerkehrsRundschau hat diesbezüglich eine Anfrage an das bayerische Gesundheitsministerium gestellt. Die derzeit gültige EQV läuft allerdings am 30. November 2020 aus, weshalb die neue Regel voraussichtlich ab Dezember gilt. Bayern hatte darin einen Sonderweg eingeschlagen und an Beschäftigte im Güterverkehr andere Voraussetzungen für eine Ausnahme von der häuslichen Quarantäne gestellt als die anderen Bundesländer.

Transportverbände hatten Druck gemacht

Wie Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) mitteilte, greift die bayerische Landesregierung mit dieser Entscheidung den dringenden Appell der Binnenschifffahrts-Verbände BDB, BDS und BÖB auf, die 72-Stunden-Regelung wegen der massiven Einschränkungen im Schiffstransport so schnell wie möglich abzuändern.

Generell gilt in Bayern derzeit die Regel, dass Personen, die in das Bundesland einreisen und sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sich danach unverzüglich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Beschäftigte im grenzüberschreitenden Güterverkehr waren bisher nur davon ausgenommen, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in Deutschland aufgehalten haben und keine Corona-Symptome aufwiesen. Diese 72-Stunden-Begrenzung wird nun mit der neuen Regel aufgehoben.

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