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NRW: Gericht kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer

24.11.2020 17:35 Uhr | Lesezeit: 3 min
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 Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland müssenin NRW vorerst nicht mehr in Quarantäne
© Foto: dpa/picture alliance/Westend61

Das NRW-Gesundheitsministerium hat wenige Stunden nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster die Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft gesetzt.

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Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland müssen nach einem Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen vom vergangenen Freitag vorerst nicht mehr in Quarantäne. Das NRW-Gesundheitsministerium hat wenige Stunden nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) die Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft gesetzt. Die Richter hatten sich mit der Klage eines Urlaubers befasst, an dessen Reiseziel die Infektionszahlen niedriger sind als in seiner Heimat – Quarantäne bei der Rückkehr hält er daher für unangemessen. Die Richter folgten seiner Argumentation.

„Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitagabend auf Anfrage der „dpa“. Damit gelten auch nicht mehr die am 8. November verschärften Quarantäne-Regelungen für Beschäftigte im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Der Beschluss des OVG stellt nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums das bisherige System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten in Frage.

Ibiza-Urlauber hatte auf höhere Corona-Gefahr in Bielefeld verwiesen

Der Kläger aus Bielefeld war bis zum 13. November auf Ibiza und reiste dann weiter nach Teneriffa. Am 22. November will er zurück nach Deutschland fliegen. Weil der Wert der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf den Balearen deutlich niedriger liegt als in Bielefeld, wehrte er sich gegen den Vorwurf, als ansteckungsverdächtig qualifiziert zu werden.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 13 B 1770/20.NE).

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