Die 72-Stunden-Regelungen in den neuen Quarantäne-Verordnungen vieler Bundesländer könnten zu Versorgungsengpässen führen. Das befürchtet der Thüringer Verkehrsgewerbe (LTV). „Zum einen werden internationale Lieferketten gestört, zum anderen müssen Fernfahrer pausieren“, betonte LTV-Geschäftsführer Martin Kammer. Seit 8. November müssen Beschäftigte, die im grenzüberschreitende Güterverkehr tätig sind und sich länger als 72 Stunden in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, nach ihrer Rückkehr nach Deutschland vielerorts für bis zu zehn Tage in häusliche Quarantäne.
„Häufig werden osteuropäische Kraftfahrer in Thüringer Transportunternehmen eingesetzt, sie sind meist drei Wochen unterwegs und dann eine Woche in Heimaturlaub. Somit müssten diese Beschäftigten nach ihrem Heimaturlaub zehn Tage in Quarantäne und stehen nicht als Arbeitskräfte zur Verfügung“, rechnete Kammer am Dienstag vor. Der Thüringer Verkehrsverband hat exemplarisch zwei Strecken nach Südfrankreich und Norditalien mit 96 beziehungsweise 80 Stunden Fahrtdauer außerhalb Deutschlands berechnet, die die Praxis im internationalen Fernverkehr darstellen. „Durch die Quarantäne müssen die Fahrer pausieren, der Lkw würde wegen des derzeitigen Fachkräftemangels zehn Tage stehen bleiben“, unterstrich Kammer.
Thüringen soll auf Quarantänepflicht für Lkw-Fahrer verzichten
Er forderte jetzt den Thüringer Verkehrsminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) in einem Schreiben auf, auf die neue Corona-Quarantänepflicht für Kraftfahrer zu verzichten. „Es scheint, als hätte die Politik aus der ersten Welle nichts gelernt, denn da war es kein Problem die Quarantäne für Lkw-Fahrer auszusetzen und dabei war damals, aufgrund des Lockdowns, wirklich nicht so viel zu transportieren wie jetzt.“
Zudem müssten Autohöfe und Raststätten für Berufskraftfahrer wieder geöffnet werden. „Nach 15 Stunden im Fahrerhaus möchte niemand dort auch noch essen müssen. Es muss doch möglich sein wie in Baden-Württemberg die Rasthöfe und Autohöfe zu Kantinen zu erklären“, forderte Kammer.