Lastwagen dürfen in Mecklenburg-Vorpommern dank einer erneuten Ausnahmeregelung im Zuge der Coronakrise bis Mitte Januar auch an Sonn- und Feiertagen wieder fahren. Das geht aus einer laufend aktualisierten Übersicht des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) hervor, die über Corona-bedingte Ausnahmen für den Straßengüterverkehr informiert.
Die Regelung gilt demnach bereits seit 9. November 2020 und ist bis 18. Januar 2021 befristet. Sie betrifft auch Leerfahrten, aber „bis auf weiteres“ nicht Großraum- und Schwertransporte.
In Nordrhein-Westfalen gilt bereits seit 29. Oktober die gleiche Ausnahmeregelung, wie die VerkehrsRundschau, das Schwestermagazin des TRUCKER, berichtete. In den restlichen Bundesländern sind die regulären Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen für Lkw über 7,5 Tonnen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr nach aktuellem Stand weiterhin in Kraft.