Der Bundesrat hat am Freitag das sogenannte Beschäftigungssicherungsgesetz gebilligt, das der Bundestag eine Woche zuvor verabschiedet hatte. Es verlängert die Corona-bedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld.
Das bedeutet konkret, dass das Kurzarbeitergeld auch im gesamten kommenden Jahr ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird - für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Das Gesetz tritt größtenteils am 1. Januar 2021 in Kraft. Teile davon sind allerdings bereits am Tag nach der Verkündung, also am 28. November 2020, wirksam. Einzelne Regelungen treten erst am 1. Juli 2021 beziehungsweise am 1. Januar 2022 in Kraft.