Ein Autofahrer hatte argumentiert, er habe sich erst deutlich hinter dem Überholverbotsschild an einer Landstraße ans Steuer gesetzt und seine Frau abgelöst. Deswegen habe er von der Einschränkung nichts gewusst, als er beim verbotenen Überholen erwischt wurde. Dieser Argumentation folgte das Gericht weitgehend und hob seine Verurteilung in der Sache auf. Als Beifahrer habe er nicht auf die Beschilderung achten müssen. Das Amtsgericht in Olpe hatte den Fall zuvor anders bewertet: Der Betroffene hätte sich bei seiner Ehefrau beim Fahrerwechsel nach der Beschilderung erkundigen müssen. Eine solche Verpflichtung gebe es nicht, befand dagegen das OLG.
Die Richter verwiesen den Fall zurück an das Amtsgericht: Das muss nun prüfen, ob die örtlichen Gegebenheiten an der Stelle ein Überholverbot nahelegen, oder ob der Mann die Beschilderung kennen musste, weil er die Strecke häufiger selbst fährt. (Quelle: dpa)
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.6.2014, Aktenzeichen 1 RBs 89/14