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Schilderlehre: Unechter Kreisverkehr

05.08.2015 08:00 Uhr
Schilderlehre: Unechter Kreisverkehr
In manchen Kreisverkehren gelten andere Regeln
© Foto: Matthias Westerholt

In einem Kreisverkehr gelten besondere Regeln.

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Man darf beim Einfahren nicht blinken, muss es aber beim Ausfahren. Man darf im Kreis nicht anhalten, nicht wenden, nicht rückwärts fahren und vor allem den Kreis in der Mitte nicht überfahren. Wobei es natürlich Ausnahmen für übergroße, -schwere und -lange Fahrzeuge gibt. Natürlich darf man auch nicht unnütz Runden drehen. Das wäre ein Verstoß gegen die StVO.

Entscheidend ist, dass nur der Kreisverkehr ein (echter) Kreisverkehr ist, der durch das blaue Dreipfeilschild und das "Vorfahrt gewähren" Schild gekennzeichnet ist. In allen Rondellen, runden Blumeninseln oder kreisförmigen Kreuzungen, die keine solche Beschilderung vorzeigen können, gilt : rechts vor links. Man muss dann beim Abbiegen blinken, darf so oft im Kreis fahren, wie man will, kann sein Auto in der Mitte parken und direkt abbiegen, ohne den Kreis zu umfahren. Aber Vorsicht, auch hier gilt: Hallo Partner, dankeschön.

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#Verkehrsrecht

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