Von der zuständigen Kontrollbehörde wurde einem Mann vorgeworfen, während der Autofahrt sein Handy benutzt zu haben. Später stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Gerät gar nicht um ein Telefon, sondern um einen iPod, also einen MP3-Player, gehandelt hatte. Der Fahrer hatte diesen zwar beim Fahren in der Hand gehalten, aber nicht damit telefoniert, was ja auch überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Er war deshalb nicht bereit, die auferlegte Strafe zu bezahlen und leitete rechtliche Schritte ein.
Das Amtsgericht Waldbröl gab dem Fahrer recht. Auch wenn der Mann mit dem iPod womöglich nicht weniger abgelenkt war als er es mit einem Handy gewesen wäre, handelte es sich schlicht nicht um ein Mobiltelefon im Sinne des Gesetzes. Der Betroffene wurde aus diesem Grund freigesprochen.
Amtsgericht Waldbröl
Urteil vom 31.10.2014
Az. 44 OWI-225
Quelle: Telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (Tel. 0900/1875000-0; 1,99 Euro/min)