Steht im Frachtauftrag, Medikamente bei einer Temperatur von maximal 5 °C zu befördern, muss der Frachtführer die Temperatur im Frachtraum bei der Übernahme sowie regelmäßig während des Transports kontrollieren. Im strittigen Fall hatte der Frachtführer in Bulgarien Medikamente - u. a. Impfstoffe - in Empfang genommen, die nach Deutschland zu transportieren waren. Die mehrere Tage lange Tour des Sammeltransports führte über Ungarn, Tschechien und Italien, um dort weitere Medikamente einzuladen. Transportmittel war ein Sattelzug mit Kühlkoffer, der normalerweise über GPS alle 15 Minuten die Laderaumtemperatur an eine Zentrale übermittelt. Der Datentransfer war jedoch mehr als 16 Stunden lang gestört - im Nachhinein stellte sich heraus, dass ein Softwarefehler des Aggregats der Kühlmaschine einen Kurzschluss verursacht hatte. Als die Fehlermeldung einging, war die Temperatur im Auflieger bereits auf 13,5 °C angestiegen, woraufhin der Frachtführer zu seinem Lager fuhr, um die Waren umzuschlagen und am nächsten Tag abzuliefern.
Für den entstanden Totalschaden von rund 11.000 Euro haftet der Frachtführer voll. Denn er hätte den Fahrer anweisen müssen, die Ausgangstemperatur zu prüfen sowie eine regelmäßige manuelle Kontrolle der Temperatur im Laderaum durchzuführen. Die Sorgfaltspflichten enden nicht damit, zu Beginn des Transports die Kühlaggregate einzuschalten und einen Kühlauflieger für den Transport zu verwenden, so das Gericht.
Oberlandesgericht Zweibrücken
Urteil vom 12.3.2019
Aktenzeichen 5 U 63/18
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- 90009_2019_41_11_I_064-065_Urteile_379882_print.pdf (355.7 KB, PDF)