In einem Fall aus Sachsen ging es um eine 63 Jahre alte Arzthelferin, der mit dem Hinweis gekündigt worden war, sie sei "inzwischen pensionsberechtigt". Jüngere Mitarbeiter behielten dagegen ihren Job.
Dagegen klagte die Frau. Zu Recht, wie die obersten deutschen Arbeitsrichter - anders als die Vorinstanzen - in Erfurt nun entschieden. Die Kündigung verstoße gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und sei deswegen unwirksam, urteilten die Richter. Ob und in welcher Höhe der Frau darüber hinaus wegen dieser Diskriminierung eine Entschädigung zusteht, blieb vorerst offen. Darüber muss nun das sächsische Landesarbeitsgericht entscheiden. Quelle: dpa
Bundesarbeitsgericht Erfurt
Urteil vom 23.7.2015
Aktenzeichen: 6 AZR 457/14