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Jobverlust nach Facebook-Posts

30.10.2013 08:00 Uhr
Jobverlust nach Facebook-Posts
Auch der Arbeitgeber ist auf Facebook unterwegs
© Foto: Picture Alliance/Chromorange

Unbedachte Posts auf Facebook können unter Umständen den Job kosten.

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Ein Posting auf Facebook hat einen Lageristen aus Viersen in Nordrhein-Westfalen jetzt seinen Job gekostet. Der 21-Jährige war vom 22. Mai an wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls, den er nach eigenen Angaben nur mit Hilfe stärkster Schmerzmittel ertragen konnte, krankgeschrieben. Dennoch heiratete der Mann, wie geplant, am 21. Juni. Auf Facebook wurden Fotos der Hochzeit veröffentlicht. Sie zeigten, wie der Bräutigam bei der Feier seine hochschwangere Braut durch ein ausgeschnittenes Herz trägt.

Der Mann wurde daraufhin fristlos gekündigt. Durch diese Aktion habe der Lagerist den Heilungserfolg gefährdet und sich grob genesungswidrig verhalten, argumentierte der in Willich ansässige Arbeitgeber.

Der nach dpa-Angaben 1,95 Meter große junge Mann wehrte sich vor Gericht. Er vertrat die Auffassung, er habe seine Frau im Überschwang der Gefühle einmal kurz hochgehoben - das rechtfertige keine Kündigung. "Meine Frau ist 1,67 Meter groß und wog selbst hochschwanger nur 62 Kilo." Vor Gericht einigten sich die beiden Parteien nun auf einen Vergleich. Die fristlose Entlassung wurde in eine "normale" Aufhebung des Arbeitsverhältnisses umgewandelt. Außerdem erhält der inzwischen frisch gebackene Vater eine Abfindung.

Arbeitsgericht Krefeld
Urteil vom 16.8.2013
Az.: 3 Ca 1384/13

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