Ein Beschäftigter hält die vorgeschriebene Quarantäne ein und kriegt dafür die Kündigung – das geht so nicht, hat das Arbeitsgericht Köln geurteilt. Einer Mitteilung vom Mittwoch, 21. April, zufolge erklärte das Gericht die Kündigung für unwirksam. Der Arbeitnehmer hatte im vergangenen Oktober vom Gesundheitsamt die Anweisung bekommen, zu Hause zu bleiben. Der Bruder seiner Freundin war positiv getestet worden.
Darüber informierte er seinen Arbeitgeber. Doch der Chef vermutete, der Mann wolle sich nur vor der Arbeit drücken. Er verlangte eine schriftliche Bestätigung vom Gesundheitsamt, und als die nach ein paar Tagen immer noch nicht vorlag, folgte die Kündigung.
Das Gericht betrachtet dies als „sittenwidrig und treuwidrig“. Der Arbeitnehmer habe sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten. Erschwerend komme hinzu, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten ausdrücklich aufgefordert hatte, entgegen der Quarantäneanweisung im Betrieb zu erscheinen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.