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Urteil: Auch schwerbehinderter Rassist ist kündbar

23.03.2021 17:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Kündigung
Fristlos gekündigt: Rassistisches Verhalten muss nicht geduldet werden (Symbolfoto)
© Foto: M&S Fotodesign/Fotolia

Ein Mann hatte Kollegen mehrfach rassistisch beleidigt. Sein Schwerbehindertenausweis und viele Jahre Betriebszugehörigkeit schützten ihn nicht vor einer fristlosen Kündigung.

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Als Schwerbehinderter mit fast 40 Jahren Betriebszugehörigkeit glaubte er sich unkündbar und lag falsch: Einem 55-jährigen Chemie-Facharbeiter durfte wegen schwerer rassistischer Beleidigungen ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und ein Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Der Arbeiter habe türkischstämmige Kollegen von Fremdfirmen mehrfach rassistisch beleidigt, teilte das Gericht am Dienstag mit. „Meine Untertanen“ war noch eine der harmloseren Titulierungen. Zu Weihnachten habe er sich „eine Gaskammer gewünscht“, hatte er seine Kollegen wissen lassen. Der Facharbeiter habe sich als unantastbar geriert, als einer, dem man „nichts könne“, weil er einen Behindertenausweis habe und unkündbar sei. 

Die Interessenabwägung sei aber trotz seines hohen sozialen Besitzstandes und seiner eher schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu dessen Lasten ausgefallen. Dies gelte auch deswegen, weil der Arbeiter vor seinen Äußerungen nicht einmal gereizt oder verbal angegriffen worden sei. Es habe sich auch nicht um einen einmaligen Vorfall gehandelt. Die Revision ließ das Gericht nicht zu.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Urteil vom 10. Dezember 2020 
Aktenzeichen: 5 Sa 231/20

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