Wer mit 0,93 Promille im Blut einen Unfall baut, riskiert, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer und Kaskoversicherer seine Leistungen jeweils um 75 Prozent kürzt. In dem verhandelten Fall war ein Fahrer auf eine Verkehrsinsel gefahren und hatte eine Ampelanlage sowie einen Baum beschädigt.
Auch wenn er vor Fahrtantritt noch geschlafen und gefrühstückt hatte, war er offenkundig nicht in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen. Die Versicherer wollten ihre Leistungen deshalb sogar um 100 Prozent kürzen, weil er den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. Dies sei aber unangemessen, so das Gericht.
Oberlandesgericht Saarbrücken
Urteil vom 30.10.2014
Aktenzeichen: 4 U 165/13