In Nordrhein-Westfalen wird wegen Schwarzarbeit gegen drei Hauptbeschuldigte im Logistikbereich ermittelt. Unter der Federführung des Hauptzollamts Duisburg wurden am 10. April Durchsuchungsbeschlüsse in Duisburg, Essen, Oberhausen, Gelsenkirchen und Dormagen vollstreckt. An dem Großeinsatz nahm nach Angaben des Zolls neben rund 100 Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Landespolizei sowie die Steuerfahndung teil.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Duisburg werde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchgeführt, das der organisierten Form der Schwarzarbeit zuzuordnen sei, so der Zoll. Die Ermittlungen richten sich gegen drei Hauptbeschuldigte, zwei Männer (50 und 73 Jahre) und eine Frau (38). Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten“ im Bereich der Logistik Ausländer ohne gültige Aufenthaltstitel beschäftigt haben“. Zudem sollen die Arbeitsbedingungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Arbeitnehmer stehen, das auf eine Ausnutzung der wirtschaftlichen und persönliche Zwangslage hindeuten könnte. Für die Beschäftigungen seien keine Zahlungen an die Sozialversicherung erfolgt.
Gegen einen Hauptbeschuldigten erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, der aber nicht vor Ort vollstreckt werden konnte, da der 50-Jährige sich auf einer Kreuzfahrt befand. Direkt nach der Rückkehr wurde er nach dem Verlassen des Kreuzfahrtschiffes durch die Bundepolizei Kiel festgenommen. Weitere Angaben könne man aufgrund der noch laufenden Ermittlungen nicht machen, so der Zoll.
Auch gegen ein Unternehmen aus dem Landkreis Emmendingen (Baden-Württemberg) wird wegen illegaler Beschäftigung vorgegangen. Hier wurde auch schon eine Strafe verhängt. Gegen den Geschäftsführer des Transportunternehmens erließ das Hauptzollamt Lörrach wegen illegaler Beschäftigung von nachgewiesenen 19 ausländischen Staatsangehörigen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 35.600 Euro, teilte der Zoll mit.
Während einer „verdachtslosen Verkehrskontrolle“ durch Polizeikräfte wurde Ende 2021 festgestellt, dass sich weder der osteuropäische Fahrer noch der Beifahrer eines Sattelzuges des Unternehmens rechtmäßig, also mit gültigem Aufenthaltstitel, in Deutschland aufhielten und demzufolge auch hätten keine Arbeit aufnehmen dürfen. Weitere Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach in der Firma hätten anschließend 17 weitere gleichgelagerte Fälle aufgedeckt, teilte der Zoll mit. Der Bußgeldbescheid ist bereits rechtkräftig.