Wegen Tierquälerei ist der Fahrer eines Tiertransporters vom Amtsgericht Bad Iburg am Montag zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden. Der Mann hat laut Gericht im September 2018 mehrere Kühe und ein männliches Rind aus der Nähe von Berlin zu Schlachthöfen bei Osnabrück transportiert. Beim Ausladen in einem Schlachthof bei Bad Iburg hat er drei Tiere, die nicht mehr aufstehen konnten, zusammen mit einem Schlachthofmitarbeiter mit einem Kettenzug an den Beinen über eine Rampe aus dem Anhänger gezogen. Dabei hätten die Tiere erhebliche Schmerzen erlitten, stellte der Richter fest. (Az.: 23 DS 282/20)
Der 43 Jahre alte Angeklagte hatte die Tatvorwürfe zu Verhandlungsbeginn über seinen Anwalt eingeräumt. Er wisse, dass sein Verhalten nicht korrekt war und bedauere es. Als damals fest angestellter Fahrer habe er den Anweisungen seines Chefs folgen müssen, sagte der Angeklagte.
Eindeutige Beweise für die Tat
Staatsanwalt und Richter stellten fest, dass die als Beweismittel gezeigten Videoaufnahmen eindeutig waren. „Leugnen hätte keinen Sinn gemacht, man konnte ihr Gesicht klar erkennen“, sagte der Richter. Für den Umgang mit den Tieren auf dem Transport trage allein der Angeklagte Verantwortung.
Eine Tierärztin hatte als Sachverständige die Videoaufnahmen ausgewertet. Die Tiere hätten beim Herausziehen über die Rampe des Transporters erhebliche Schmerzen erleiden müssen. Eigentlich hätte der Schlachthof die verletzten Tiere sofort betäuben und innerhalb von 60 Sekunden notschlachten müssen, sagte die Ärztin: „Der Schlachthof muss auf eine solche Situation vorbereitet sein.“
Richter vermutet ein System
Der Richter sagte, es sei auffallend, dass die Tiere aus der Nähe von Berlin in einem stundenlangen Transport in den Landkreis Osnabrück gebracht worden seien, obwohl auf dem Weg Hunderte anderer Schlachtereien lägen. Der Eindruck dränge sich auf, dass System dahinter stecke, dass also bewusst kranke Tiere zu diesem Schlachthof gebracht werden sollten. Er habe auch den Eindruck, dass der Transportfahrer und der Schlachthofmitarbeiter routiniert vorgegangen seien, dass es solche Szenen nicht zum ersten Mal gab. Beweisen lasse sich das hier aber nicht.
Mit der Strafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Euro blieb das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 120 Tagessätzen, ging aber über den Antrag der Verteidigung hinaus. Diese hatte gefordert, unter 90 Tagessätzen zu bleiben. Bei einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen wird die Strafe im Bundeszentralregister verzeichnet und muss etwa bei Bewerbungsgesprächen auf Nachfrage genannt werden.
Auch gegen Transportunternehmer wird ermittelt
Die Szenen waren im Jahr 2018 heimlich von der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz gefilmt worden und Basis für eine Fülle von Strafverfahren. Insgesamt sind bislang am Amtsgericht Bad Iburg 23 Verfahren aus diesem Ermittlungskomplex anhängig. Seit dem Sommer ergingen vier Strafbefehle, die inzwischen alle rechtskräftig sind. Die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft Oldenburg führe ihrer Kenntnis nach um die 100 Verfahren, sagte die Direktorin des Amtsgerichts.
Ermittelt wird gegen Landwirte, Transportfahrer, Transportunternehmer, Schlachthofmitarbeiter, Tierärzte und frühere Direktoren des Schlachthofes. Der Betrieb war nach der Veröffentlichung der Videos geschlossen worden.