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Tödlicher Unfall: Verfahren gegen Lkw-Fahrer eingestellt

24.06.2020 17:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Justitia, Statue, Urteil, Gesetz
Es sei ein „absoluter Grenzfall“, begründete der Richter die Entscheidung
© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/picture-alliance

Im August 2018 hatte ein Lkw-Fahrer eine Fußgängerin mit seinem Fahrzeug in Berlin tödlich beim Rechtsabbiegen erfasst. In einem Urteil dazu heißt es nun, der Unfall sei vonseiten des Fahrers praktisch nicht vermeidbar gewesen.

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Ein Lkw-Fahrer, der eine 23 Jahre alte Fußgängerin in Berlin-Schöneberg beim Rechtsabbiegen erfasst und überrollt hatte, bleibt straffrei. Das Amtsgericht Tiergarten hat das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung am Mittwoch gegen eine Geldauflage von 500 Euro eingestellt. Es sei ein „absoluter Grenzfall“, begründete der Richter die Entscheidung. Die junge Frau habe nach Überzeugung des Gerichts bei roter Fußgängerampel die Fahrbahn betreten. Für den 61-jährigen Angeklagten wäre eine Kollision laut einem Gutachten auch bei Schrittgeschwindigkeit höchstwahrscheinlich nicht vermeidbar gewesen.

Der Lkw-Fahrer hatte die junge Passantin im August 2018 mit seinem Lkw beim Rechtsabbiegen von der Dominicusstraße in die Hauptstraße erfasst. Die 23-Jährige war noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen erlegen. Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass der Angeklagte die Fußgängerin bei entsprechender Aufmerksamkeit hätte rechtzeitig wahrnehmen können und müssen.

Ein Augenzeuge hatte im Prozess erklärt, die Frau habe die Fahrbahn bei Rot betreten. „Ist sie denn lebensmüde“, sei ihm durch den Kopf geschossen. Sie sei „schnellen Schrittes“ gegangen. Andere Fußgänger seien stehen geblieben. Der Lastwagen sei langsam abgebogen. Laut einem Unfallgutachten hatte der Angeklagte kurz vor dem Abbiegen seine Geschwindigkeit auf etwa 6 Kilometer pro Stunde verringert. Danach habe er „nicht übermäßig“ beschleunigt und sich dann mit etwa zwölf Kilometer pro Stunde bewegt.

Im Urteil hieß es weiter, vorwerfbar sei dem Angeklagten, dass er keine Schrittgeschwindigkeit eingehalten habe. Der Unfall wäre allerdings laut Gutachter für den Angeklagten auch bei einem Tempo von fünf Stundenkilometern praktisch nicht vermeidbar gewesen. „Er hätte innerhalb von 0,5 Sekunden in alle sieben Spiegel sehen und reagieren müssen.“ Die Entscheidung erfolgte mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten.

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