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Schweiz: Ausnahmen im Straßengüterverkehr Ende September beendet

11.09.2020 16:30 Uhr | Lesezeit: 1 min
Haltmeier Herbert/prismaonline/picture-alliance
Ab 1. Oktober gelten in der Schweiz wieder die üblichen Regeln für den Straßengüterverkehr
© Foto: Haltmeier Herbert/prismaonline/picture-alliance

Um Engpässe wegen der Corona-Krise zu vermeiden, hat das Schweizer Bundesamt für Straßen im Frühling dieses Jahres Ausnahmeregelungen erlassen. Ab 30. September gelten nun wieder die üblichen Vorschriften.

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Ab 30. September sind die coronabedingten Ausnahmeregeln für den Straßengüterverkehr in der Schweiz wieder außer Kraft. Das teilte das Schweizer Bundesamt für Straßen (Astra) am Donnerstag mit. Um Härtefälle wegen der Corona-Pandemie zu vermeiden, hatte das Bundesamt im Frühling dieses Jahres Ausnahmeregelungen erlassen.

So durften etwa Inhaber eines abgelaufenen Fähigkeitsausweises trotzdem grenzüberschreitende Gütertransporte durchführen, sofern sie eine Bescheinigung für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen mitführen und bei entsprechenden Kontrollen vorweisen konnten.

Auch durften Inhaber einer Schulungsbescheinigung, die am 9. März 2020 oder später abgelaufen war, in der Schweiz weiterhin Gefahrgut befördern und die Auffrischungsschulung absolvieren sowie die Prüfung der Auffrischungsschulung ablegen.

Die entsprechende Verfügung werde nicht verlängert, teilte Astra nun mit. Ab Oktober treten wieder die üblichen Regeln im Schweizer Straßengüterverkehr in Kraft. Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf der Website von Astra.

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