Mit der Handy-Novelle wurde bereits 2017 verboten, während der Fahrt ein elektronisches Kommunikationsgerät zu benutzen, wenn dieses dafür aufgenommen beziehungsweise gehalten werden muss. Auch auf Betreiben des Bundesverbands für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) wurde Funkgeräten bis Ende Juni 2020 eine Übergangsfrist zugestanden, die dann noch einmal in Form einer „Schonfrist“ bei Kontrollen verlängert wurde. Diese Schonfrist für die Nutzung von konventionellen Funkgeräten während der Fahrt endet jedoch am 30. Juni 2021, wie der Verband in einem Facebook-Post mitteilt.
Funkgeräte würden dann wie alle anderen elektronische Kommunikationsgeräte behandelt, das heißt: sie dürfen während der Fahrt nur benutzt werden, „wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder
- nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
Da bislang aber immer noch kaum Alternativlösungen am Markt verfügbar seien, will sich der BGL gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und dem Runden Tisch der Amateurfunker gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einsetzen, die Übergangsfrist weiter zu verlängern.