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Resturlaub rechtzeitig managen: Tipps für Arbeitgeber

20.11.2024 09:28 Uhr | Lesezeit: 3 min
Resturlaub/ Laptop mit Post-it "Day off"
So informieren Sie Ihre Mitarbeiter über Resturlaub korrekt (Symbolbild)
© Foto: Iuliia Pilipeichenko/ AdobeStock

Mit dem Jahreswechsel rückt die Urlaubsplanung in den Fokus: Arbeitgeber sollten jetzt handeln, um Resturlaub effektiv zu managen und finanzielle Risiken zu vermeiden.

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Mit dem nahenden Jahreswechsel wird es für Arbeitnehmende zunehmend schwieriger, ihren verbleibenden Urlaub für das laufende Jahr zu nehmen. Dies stellt Arbeitgeber vor die Herausforderung, sich mit dem Thema Resturlaub auseinanderzusetzen, um potenzielle finanzielle Risiken zu minimieren. Joachim Zobel und Aribert Panzer, Fachanwälte für Arbeitsrecht bei Schultze & Braun in Nürnberg, geben Einblicke in die wichtigsten Aspekte:

Finanzielle Implikationen des Resturlaubs

Unternehmen müssen für jeden nicht genommenen Urlaubstag finanzielle Rückstellungen bilden. Dies ist besonders relevant bei Kündigungen, da Resturlaub möglicherweise ausgezahlt werden muss - in manchen Fällen bis zu drei Jahre nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters. Allerdings können diese Rückstellungen auch negative Auswirkungen auf die Unternehmensbilanz haben, insbesondere wenn sie aufgelöst werden und den zu versteuernden Gewinn erhöhen.

Rechtliche Verpflichtungen der Arbeitgeber

Das Bundesarbeitsgericht hat die Pflichten der Arbeitgeber bezüglich des Urlaubsmanagements präzisiert:
  1. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter formal und rechtzeitig über verbleibende Urlaubstage und deren möglichen Verfall informieren.
  2. Diese Information muss nachweisbar sein.
  3. Seit Ende 2022 müssen Arbeitgeber auch auf die dreijährige Verjährungsfrist von Urlaubsansprüchen hinweisen.

Praktische Umsetzung der Informationspflicht

Die konkrete Ausgestaltung der "formalen und rechtzeitigen" Information ist nicht eindeutig definiert. Experten empfehlen:
  • Regelmäßige Erinnerungen, etwa alle drei Monate
  • Schriftliche Dokumentation der Informationen
  • Bestätigung des Erhalts durch die Arbeitnehmer
  • Berücksichtigung besonderer Fälle wie Langzeitkranke

Kooperative Urlaubsplanung

Ein konstruktiver Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Abstimmung von Urlaubswünschen und betrieblichen Notwendigkeiten wird empfohlen. Dies fördert eine effektive Urlaubsplanung und hilft, potenzielle Konflikte zu vermeiden. Durch sorgfältige Beachtung dieser Aspekte können Arbeitgeber das Thema Resturlaub effektiv managen und sowohl rechtliche als auch finanzielle Risiken minimieren.
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