CNG- und LNG-Fahrzeuge sind von bestimmten Lkw-Fahrverboten in Österreich ausgenommen. Das geht so aus einem Rundschreiben des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) hervor. Der Fachverband Güterbeförderung hatte dazu beim Land Tirol hinsichtlich des Immissionsschutzgesetz-Luft nachgefragt.
Viele Fahrverbote in Österreich basieren laut DSLV auf diesem Gesetz, in dem auch Maßnahmen für Kraftfahrzeuge samt Ausnahmen vorgesehen sind. Unter die Ausnahmen fallen, laut Gesetz, „Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb“. Wie die Tiroler Landesregierung gegenüber des Fachverbands bestätigte, trifft das so auf CNG-Lkw und LNG-Lkw zu.
Die Ausnahmen für dieses Fahrzeuge betreffen nach Aussage der Tiroler Landesregierung zeitliche und räumliche Beschränkungen des Verkehrs, das bedeutet sektorale Fahrverbote, die Euroklassenfahrverbote sowie das Nachtfahrverbot. Demzufolge sind also mit LNG oder CNG betriebene Lkw vom sektoralen Fahrverbot ausgenommen. Lkw-Fahrverbote, basierend auf der Straßenverkehrsordnung (StVO), seien von dieser Ausnahmebestimmung jedoch nicht erfasst.