Bestimmte Geschwindigkeitsmessgeräte sind nicht zuverlässig genug, um daraus Bußgelder für Temposünder abzuleiten. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Geklagt hatte ein Autofahrer, der vom Amtsgericht Walsrode zu einer Geldbuße von 140 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden war. Ein Geschwindigkeitsmessgerät hatte in seinem Fall eine Tempo-Überschreitung von knapp 40 Kilometern pro Stunde bei einem Limit von 80 Kilometern pro Stunde gemessen.
Weil die zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bei diesem Messgerät zwischenzeitlich seltene Messfehler feststellen konnte, hob das Oberlandesgericht das Urteil aus Walsrode auf und gab es zur erneuten Prüfung an das Amtsgericht zurück. Es soll nun mit Hilfe eines Sachverständigen klären, ob der Fahrer in dem konkreten Fall tatsächlich die Geschwindigkeitsbegrenzung derart überschritten hat.