Missachtet ein Fahrer mehrere Verkehrsschilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung, kann ein erhöhtes Bußgeld verhängt werden. Das hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden. In einem solchen Fall handle ein Fahrer – „wenn nicht gar vorsätzlich“ –, dann doch mit gesteigerter Fahrlässigkeit, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Dienstag.
Im konkreten Fall war ein Mann in der Nähe von Neustadt/Wied mit seinem Wagen auf der Autobahn 3 mit 121 Kilometern pro Stunde unterwegs. Zulässig war dem Gericht zufolge eine Höchstgeschwindigkeit von 100. „Die Geschwindigkeitsbeschränkung war vor der Messstelle dreimal, im Abstand von jeweils rund einem Kilometer, beschildert“, heißt es in der Mitteilung.
Die Bußgeldbehörde hatte den Verstoß vom Juni 2018 mit dem im Bußgeldkatalog festgesetzten Betrag von 70 Euro geahndet. Auf den Einspruch des Betroffenen ging das zuständige Amtsgericht Linz darüber hinaus und erhöhte die Geldbuße auf 85 Euro. Die Amtsrichter argumentierten, der Mann habe trotz der Verkehrsschilder sein Tempo nicht gedrosselt und so mit erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt.
Mit einer Rechtsbeschwerde hatte der Mann beim Oberlandesgericht keinen Erfolg. Die Richter bestätigten die Rechtsauffassung des Amtsgerichts. Es könne von der Höhe des Bußgelds abgewichen werden, wenn besondere Umstände vorlägen. Bei der Missachtung von mehreren Schildern habe es sich um einen Fall gehandelt, der nicht dem Grad der durchschnittlichen Fahrlässigkeit entsprochen habe. Die Entscheidung ist rechtskräftig.