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Lang-Lkw: Rechtsrahmen endlich fortschreiben

22.02.2023 13:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lang-Lkw
Ressortdifferenzen blockieren derzeit den Fortgang des Verfahrens für den Einsatz des Lang-Lkw
© Foto: LGI

Um die Öko-Effizienzvorteile von Lang-Lkw zu nutzen, müsse die Bundesregierung den Rechtsrahmen für einen verbreiteten Einsatz endlich beschließen, fordert die Lang-Lkw-Allianz.

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Eine breite Allianz von Verbänden und Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche sowie aus Handel und Industrie, hat eine Fortschreibung des Rechtsrahmens für den Einsatz des Lang-Lkw gefordert. Nur so könnten die Öko-Effizienzvorteile des Lang-Lkw gehoben werden, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier, das hier zum Download bereitsteht.

„Zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor müssen die ökologischen Effizienzpotentiale sämtlicher Verkehrsträger schnellstmöglich gehoben werden. Angesichts dringend zu senkender CO2-Emissionen, sich verknappender Energieressourcen und steigender Energiepreise sowie wachsender Personalengpässe (derzeit fehlen etwa 70.000 Berufskraftfahrer) ist der Lang-Lkw ein zusätzlicher Lösungsansatz“, schreiben die Unterzeichner des Papiers.

Zwei längere Einheiten könnten dabei bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzen. Bei identischem Transportvolumen werde der Energie- und Personaleinsatz gesenkt und der CO2-Ausstoß um bis zu 25 Prozent reduziert, werden einige Vorteile des Lang-Lkw aufgeführt. Lang-Lkw haben ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 40 Tonnen und dürfen nur auf einem gesetzlich definierten Streckennetz (Positivnetz) fahren.

Seit Mitte des Jahres 2021 liege der Entwurf für eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), mit der weitere Logistikzentren an das Positivnetz – teilweise über Strecken von nur wenigen Kilometern – angebunden werden könnten, auf Eis, kritisiert die Lang-Lkw-Allianz. Ressortdifferenzen mit dem Bundesumweltministerium würden seitdem den Fortgang des Verfahrens blockieren.

Als eine besonders effiziente Fahrzeug-Variante bezeichnet die Lang-Lkw-Allianz einen auf 17,88 Meter verlängerten Sattelauflieger, dessen Probebetrieb aufgrund seiner weiten Verbreitung über den 31. Dezember 2023 unbedingt verlängert werden müsse. „Die Zeit drängt. Jede klimarelevante Weiterentwicklung logistischer Prozesse bedarf eines ausreichend zeitlichen Vorlaufs. Angesichts derzeit langer Lieferzeiten für Zugmaschinen und Lkw-Aufbauten müssen jetzt Investitionsentscheidungen getroffen werden. Im Interesse der planungssicheren Einsatzverbreitung ökologisch relevanter, ressourcenschonender und technisch ausgereifter Lkw-Technologien muss die Bundesregierung den Rechtsrahmen für den verbreiteten Einsatz von Lang-Lkw nun endlich verbindlich beschließen“, schreibt die Lang-Lkw-Allianz. (tb)

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