Die Bundesregierung kann dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Richtlinie über Maße und Gewichte schwerer Nutzfahrzeuge nicht zustimmen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Insbesondere könnten die höheren Achslasten mit bis zu 12,5 Tonnen und ein um vier Tonnen höheres Gesamtgewicht für emissionsfreie Fahrzeuge „aus infrastrukturellen Gründen nicht mitgetragen werden“, heißt es.
Mit der Ausweitung der Gewichte würde aus Sicht der Regierung massiv in das Sicherheitsniveau der Brücken mit schwerwiegenden Auswirkungen eingegriffen werden. Einer Anhebung der Fahrzeughöhe von 4,00 m auf 4,30 m könne ebenfalls nicht zugestimmt werden, da weder Tunnel inklusive technischer Einrichtungen, wie beispielsweise Lüfter, noch Brückendurchfahrten für derartige Fahrzeughöhen ausgelegt seien. Dies beträfe sowohl das Bundesfernstraßennetz als auch im besonderen Maße das nachgeordnete Straßennetz.