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Kabinettsbeschluss: Arbeitsverträge künftig komplett digital möglich

19.06.2024 14:21 Uhr | Lesezeit: 3 min
Eine Frau sitzt am Schreibtisch und wirft lachend ihre Blätter in die Luft
Arbeitsverträge sollen künftig in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden können
© Foto: bluehousestudio/GettyImages

Beim Bürokratieabbau werde man noch „eine Schippe drauflegen“, hatte die Ampel-Koalition versprochen, das Bundeskabinett greift nun einen der Vorschläge auf.

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Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber und börsennotierte Unternehmen etwas reduzieren soll. In seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Juni, verabschiedete das Kabinett eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz.

Das Dokument, das nun die Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen bildet, sieht unter anderem vor, dass Arbeitsverträge künftig in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden können, etwa per E-Mail. Demnach sollen auch die wesentlichen Vertragsbedingungen elektronisch übermittelt werden können – vorausgesetzt das Dokument ist für den Arbeitnehmer zugänglich und kann gespeichert und ausgedruckt werden.

Vor der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft soll es zudem künftig ausreichen, Unterlagen, die vergütungsbezogene Beschlüsse betreffen, den Aktionären über die Internetseite des Unternehmens zugänglich zu machen. Bisher mussten diese im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden. Gewerbetreibende, die ihre Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde verlegen, sollen sich nicht mehr ab- und anmelden müssen. In Zukunft soll die Anmeldung bei der neuen Gewerbebehörde ausreichen.

„Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Auch in Brüssel brauche es „eine Trendwende für weniger Bürokratie und mehr Freiräume“. Der vom Kabinett im März beschlossene Entwurf für das neue Bürokratieentlastungsgesetz sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor. Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung wird abgeschafft. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen.

Die Union nannte die Vorschläge unzureichend und attestierte der Ampel-Koalition einen Hang zur „Überregulierung“.

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